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Gesetz über Zweitwohnungen (ZWG-Klosters)

Das Gesetz über Zweitwohnungen (ZWG-Klosters) wurde am 10. Februar 2019 durch die Klosterser Stimmbevölkerung beschlossen und am 13. August 2019 durch die Regierung des Kantons Graubünden genehmigt, womit das Gesetz in Rechtskraft erwachsen ist.

Das ZWG-Klosters ergänzt das eidg. Zweitwohnungsgesetz (ZWG) und ersetzt das bisherige kommunale Gesetz über die Kontingentierung von Zweitwohnungen (GKZ) aus dem Jahre 2008.

Informationen

Datum
13. August 2019
Herausgeber/-in
Gemeinde Klosters
Autor/-in
Gemeindeschreiber Michael Fischer

Dokumente

Name
Gesetz über Zweitwohnungen (ZWG-Klosters) vom 10.2.2019 (PDF, 95.38 kB) Download 0 Gesetz über Zweitwohnungen (ZWG-Klosters) vom 10.2.2019

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