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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt schafft klare Verhältnisse: Jeder weiss, wem was gehört. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register (wie z.B. das Handelsregister) mit dem Zweck, alle an Grundstücken bestehenden dinglichen Rechte und Lasten erkennbar zu machen und diese laufend zu aktualisieren. Aber wie man ins Grundbuch kommt, ist oft ein schwieriges Kapitel. Der freie Wille der Beteiligten muss feststehen, die Unterschriften müssen zweifelsfrei echt sein und genaue Formvorschriften sind zu erfüllen. Ihr Grundbuchverwalter kennt alle Vorschriften und hilft Ihnen, alle Hürden zu nehmen. Indem er Ihnen Einblick ins Grundbuch verschafft. Jedermann ist berechtigt, darüber Auskunft zu erhalten, wer als Eigentümer eines Grundstückes im Grundbuch eingetragen ist. Wer ein Interesse glaubhaft macht, hat Anspruch darauf, dass ihm Einsicht in das Grundbuch gewährt oder ihm daraus ein Grundbuchauszug erstellt wird.

Im Kanton Graubünden ist der Grundbuchverwalter auch zuständig für die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften betreffend der Grundstücke in seinem Grundbuchkreis. Wir beraten Sie u.a. beim Kauf oder Verkauf von Liegenschaften und Wohnungen, helfen Ihnen bei Erbteilungen oder Erbvorbezügen. Wir errichten für Sie die notwendigen Verträge und bieten Ihnen eine vorausgehende, gründliche Beratung an, ohne zusätzliche Kosten für Sie. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin (nach Vereinbarung auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten). Sie können das Rechtsgeschäft bei uns beurkunden lassen (notarielle Tätigkeit) und dieses zur Eintragung ins Grundbuch anmelden. Das Grundbuchamt ist ein Dienstleistungsbetrieb. Wir bedienen unsere Kunden schnell und kompetent. Damit ist gewährleistet, dass die Rechtsgeschäfte korrekt und speditiv erledigt werden. Unsere Leistungen werden gemäss der Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter (BR 217.200) und gemäss Verordnung über die Notariatsgebühren (BR 210.370) verrechnet. Die Verordnung über die Notariatsgebühren ist auch für alle Notare verbindlich.

Öffnungszeiten

Beratungen, Besprechungen, Beurkundungen und Beglaubigungen
nach telefonischer Voranmeldung.

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